Zwangsmassnahmen

 

Gegen Sie oder einen Angehörigen liegt ein Durchsuchungsbeschluß oder ein Haftbefehl vor? Dann sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und mit der Verteidigung gegen die strafrechtlichen Vorwürfe beauftragen.

 

Behördliche Zwangsmaßnahmen wie der Haftbefehl oder der Durchsuchungsbeschluss kommen für den Betroffenen in der Regel unerwartet. Dies liegt auf der Hand, will die Ermittlungsbehörde doch gerade den Überraschungseffekt nutzen um Beweismittel aufzufinden oder den (vermeintlich) flüchtigen Beschuldigten festzunehmen.

 

Umso wichtiger ist es, dass Sie dennoch auf das Wichtigste vorbereitet sind. Es gibt drei goldene Regeln, die Sie aus anwaltlicher Sicht immer befolgen sollten, egal wie groß der behördliche Druck ist: Bewahren Sie die Ruhe, schweigen Sie und rufen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht an. Hieraus kann Ihnen kein Nachteil entstehen.

 

Man kann nicht oft genug betonen, wie wichtig es ist, diese Ratschläge zu befolgen. Selbst im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden "erfahrene Mandanten" neigen hin und wieder dazu, den Beamten ihre Sicht der Dinge zu schildern und sich "zu verteidigen"- in der Hoffnung "schnell alles aufklären zu können". Diese Annahme ist in 99% der Fälle falsch.

 

Das Ermittlungsverfahren wird - ist es erst einmal zu Zwangsmaßnahmen gekommen - sicher nicht sofort eingestellt, weil Sie sich vor Ort zu dem Tatgeschehen äußern. Umgekehrt sind Fehler, die Sie in dieser Situation durch Ihre Angaben machen, später nicht wiedergutzumachen.

 

Widerstehen Sie der Versuchung und besprechen Sie sich mit einem erfahrenen Strafverteidiger.

 

Sie sind in diesem Moment Betroffener von polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen? Ein Angehöriger von Ihnen wurde festgenommen? Im Fall von Zwangsmaßnahmen bin ich für Sie und Ihre Angehörigen zu jeder Zeit erreichbar:

 

0176 243 19 211.

 

 

Der Anruf darf Ihnen nicht verwehrt werden.

 

Befinden Sie oder Ihr Angehöriger sich bereits in polizeilichem Gewahrsam oder in Untersuchungshaft, besuche ich Sie so schnell wie möglich - in der Regel am selben Tag - und übernehme die Kommunikation mit den Behörden.

 

Auch wenn Sie befürchten, in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten zu sein, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.

 

Rufen Sie in meinem Büro an - ich berate Sie schnell und unkompliziert über Ihre Möglichkeiten.