Nebenklage

 

Als Geschädigter einer Straftat können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkläger der Staatsanwaltschaft im Strafprozess anschließen. Als Fachanwältin für Strafrecht begleite ich Sie durch das Verfahren und helfe Ihnen dabei, Ihre Prozessrechte druckvoll und umfassend im gerichtlichen Verfahren durchzusetzen.

 

 

Um zu erfahren, ob eine Nebenklage in Ihrem Fall grundsätzlich möglich ist und welche weiteren Möglichkeiten Sie haben, treten Sie einfach mit mir in Kontakt. Gerne informiere ich Sie hierüber.