Pflichtverteidigung

 

Sie sind auf der Suche nach einem Pflichtverteidiger? Als Fachanwältin für Strafrecht verteidige ich Sie nicht nur als Wahlverteidigerin, sondern auch als Pflichtverteidigerin zuverlässig und engagiert

 

Pflichtverteidigung hat mitunter einen schlechten Ruf. Oftmals sind Mandanten verunsichert, wenn ihnen einen Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Der Begriff wird verbunden mit der Annahme, der beigeordnete Rechtsanwalt erfülle "nur seine Pflicht".

 

Mag das in manchem Fall (leider) zutreffen, liegt dem Begriff der Pflichtverteidigung ein ganz anderer Zusammenhang zugrunde: In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz vor, dass der Beschuldigte einer Straftat durch einen Rechtsanwalt vertreten werden muss.  Ein sogenannter "notwendiger Fall der Verteidigung" liegt nach § 140 Abs. 1 StPO zum Beispiel vor, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen (Mindeststrafe: 1 Jahr Freiheitsstrafe) vorgeworfen wird, das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet oder sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet.

 

Tatsächlich wird ein Pflichtverteidiger also zum Schutz des Beschuldigten beigeordnet. Über die Qualität der Verteidigertätigkeit ist hiermit nichts gesagt. 

 

Haben Sie ein Schreiben vom Gericht erhalten, mit dem Sie dazu aufgefordert werden, einen Rechtsanwalt zu benennen, liegt bei Ihnen ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Sollten Sie innerhalb der vorgegebenen Frist keinen Rechtsanwalt benennen, stellen Sie die Auswahl des Rechtsanwalts in das Ermessen des Gerichts. Dieses wird Ihnen dann einen Rechtsanwalt beiordnen, den Sie wahrscheinlich noch nie gesehen oder gehört haben.

 

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht aktiv und lassen Sie sich einen Fachanwalt für Strafrecht als Pflichtverteidiger beiordnen, zu dem Sie bereits Kontakt hatten und zu dem Sie ein Vertrauensverhältnis aufbauen.

 

Ich sichere Ihnen zu, dass ich mich auch im Fall der Beiordnung als Pflichtverteidigerin engagiert und zuverlässig für Ihre Interessen einsetze. Mandate zweiter Klasse gibt es bei mir nicht.

 

Die Kosten übernimmt im Fall der Beiordnung - zunächst - die Staatskasse. Lassen Sie sich hierdurch aber nicht täuschen. Endet das Verfahren nicht mit einem Freispruch, müssen Sie dem Staat diese Kosten in den allermeisten Fällen erstatten. Wählen Sie Ihren Pflichtverteidiger daher gut aus.

 

Als Fachanwältin für Strafrecht übernehme ich Ihre Verteidigung in jeder Verfahrenslage, auch als Pflichtverteidigerin. Nehmen Sie einfach Kontakt auf - ich kläre Sie schnell und unkompliziert über die Möglichkeiten auf.