Sie haben als Beschuldigter eine Vorladung der Polizei erhalten?

 

Dann wissen Sie spätestens jetzt, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Auch wenn man jetzt sofort tausend Fragen hat: Warum wird gegen mich ermittelt? Was hat man gegen mich in der Hand? Wer hat gegen mich ausgesagt? Welche Strafe erwartet mich?

 

Sie sollten unbedingt Ruhe bewahren! Der größte Fehler, den Sie jetzt machen können, wäre Ihrer Neugier nachzugeben und zu dem Vernehmungstermin zu erscheinen. Egal für wie durchtrieben Sie sich halten - Fehler, die Sie im jetzigen Verfahrensstadium machen, sind nicht wiedergutzumachen. Bei der Polizei haben Sie es mit Profis zu tun, die darauf geschult sind, Ihnen die vorgeworfene Tat nachzuweisen. 

 

Während Sie aufgeregt sind, weil Sie hoffen, die Sache schnell aufklären zu können und den Termin aufregend finden, weil Sie noch nie einen Fuß in eine Polizeidirektion gesetzt haben, findet sich im polizeilichen Aktenvermerk dann schnell der Satz, dass Sie einen nervösen und damit verdächtigen Eindruck gemacht haben. Schneller als Sie "nix" sagen können, hat Ihnen der Polizeibeamte durch provokative Fragen erste Angaben zur Sache aus der Nase gezogen, obwohl Sie doch so fest vorhatten, nichts zu sagen.

 

Und das alles wofür? Für gar nichts. Denn eins ist sicher: Die Fragen, die Sie eigentlich haben, werden Ihnen sicherlich nicht beantwortet. Weder werden Sie erfahren, durch wen und wie Sie im Einzelnen belastet wurden, noch wird man Ihnen das bisherige Ermittlungsergebnis auf den Tisch legen.

 

Sie können nur verlieren. Nämlich vor allem Informationen. Dessen Erlangung dient die Vorladung einzig und allein. 

 

Und eines ist noch sicher: Nach der Vernehmung werden Sie keine Zusage und schon gar kein Papier erhalten, auf dem steht, dass jetzt alles gut für Sie wird. Das Verfahren geht auch mit Ihrer Vernehmung seinen Gang weiter: Die Akte liegt irgendwann bei der Staatsanwaltschaft auf dem Tisch, die dann entscheidet, ob Anklage erhoben wird.

  

 

Wie verhalte ich mich bei einer VOrladung also?

 

Wenn Sie eine schriftliche Vorladung erhalten haben oder die Polizei vor Ihrer Tür/Ihrer Arbeitsstelle steht:

 

Rufen Sie mich an.

 

Ich werde Kontakt zu der Polizei aufnehmen und darüber informieren, dass Sie auf mein Anraten hin bis auf weiteres keine Angaben zur Sache machen werden. Im Anschluss beantrage ich Akteneinsicht. Das Verfahren geht dann ohne Ihre wertvollen Informationen seinen Weg bis zur Staatsanwaltschaft, von wo aus mir Akteneinsicht gewährt wird. Die Akte sehen wir uns dann gemeinsam an, und entscheiden ob und inwieweit eine Einlassung zur Sache sinnvoll ist.

 

  

Muss ich denn zu einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinen?

 

Nein! Auch wenn das Wort "Vorladung" suggeriert, dass man erscheinen muss: Als Beschuldigter im Strafverfahren haben Sie das Recht, zu schweigen. Sie haben also weder eine Aussage-, noch eine Erscheinenspflicht. 

 

Und lassen Sie sich keinesfalls verunsichern. Weder von besonders trickreichen Formulierungen in den Vorladungen selbst, noch durch Hinweise von "freundlichen" Polizeibeamten, man werde im Fall einer Aussage ein "gutes Wort" für Sie einlegen und ohne Ihre Aussage müsse man von einem Tatverdacht ausgehen. Das alles ist nichts als Ermittlungstaktik.

 

Sind Sie Beschuldigter, ist die Polizei weder Ihr Freund, noch Ihr Helfer.

 

  

Wie sage ich den Termin bei der Polizei ab?

 

Gar nicht. Das kann gerne ich für Sie erledigen und zugleich Akteneinsicht beantragen. Keinesfalls sollten Sie bei dem polizeilichen Sachbearbeiter anrufen und ankündigen, dass Sie nicht erscheinen. Auch hier können Sie keinen einzigen Vorteil erwarten. Im Gegenteil: Ich habe schon viele Verfahren gesehen, in denen der Beschuldigte dem "aufgeschlossenen, gerechten Polizeibeamten, der ja eigentlich auch nicht von der Straftat überzeugt war, am Telefon die wichtigsten Fragen" beantwortet hat. Aus einer einfachen telefonischen Terminsabsage wurde dann ein seitenlanger Aktenvermerk über die Angaben des Beschuldigten.

 

Außerdem: Woher wissen Sie, dass es nicht vielleicht sogar um einen Stimmenabgleich geht? Gleiches gilt für eine Absage per Fax oder Brief. Liefern Sie besser keine Schriftprobe, bevor Sie wissen, was Ihnen vorgeworfen wird.

 

 

Was passiert wenn ich Trotz Vorladung nicht komme?

 

Nichts. Die Polizei ermittelt weiter, aber ohne Ihre Angaben. Falls Sie auf eine polizeiliche Vorladung nicht reagieren, passiert es manchmal, dass die Beamten Sie zuhause oder bei der Arbeit aufsuchen. Einen solchen unerwarteten Besuch kann man nach meiner Erfahrung vermeiden, wenn man schon auf die schriftliche Vorladung anzeigt, dass Sie durch mich vertreten werden und auf mein Anraten hin keine Angaben zur Sache machen.

 

Passiert es doch, weil Sie die Vorladung einfach ignoriert haben, gilt auch hier: Schweigen ist Gold! Sagen Sie nichts, bewahren Sie die Ruhe und rufen mich an.