3 goldene Regeln für Beschuldigte

Wenn Sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, haben Sie es schnell mit den Strafverfolgungsbehörden zu tun. Ob Vorladung, Durchsuchung, Festnahme, Verkehrskontrolle oder allgemeine Personenkontrolle: Mit dem ersten Kontakt zu den Behörden legen Sie die Grundsteine für den gesamten weiteren Verlauf Ihres Strafverfahrens. Alles was Sie sagen, erhält Einzug in die Ermittlungsakte. Fehler, die Sie jetzt machen, lassen sich später in der Regel nicht mehr korrigieren.

 

Das Gute ist: In allen Situationen gilt zunächst einmal der gleiche Rat, den Sie sich ganz einfach merken können: Schweigen. Dadurch machen Sie nichts falsch. Niemand wird Ihnen Ihr Schweigen zur Last legen können, auch wenn Ihnen in der Situation von dem ein oder anderen Beamten vermittelt wird, dass nur der Schuldige schweigt. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Jeder vernünftige Beschuldigte (egal ob schuldig oder nicht!) wird sich zunächst durch Schweigen verteidigen. Alles was Sie gerne sagen möchten, können Sie auch später noch sagen. Voraussetzung sollte aber immer sein, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen haben.

 

Jeder souveräne Strafverteidiger stellt Ihnen für solche Situationen eine Notfallnummer zur Verfügung, unter der eine - von terminlich bedingten Ausnahmen abgesehene - ständige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Dies unterscheidet den strafrechtlich ausgerichteten Rechtsanwalt von seinen Kollegen. Denn im Strafrecht kommt die Konfrontation ohne Vorankündigung und erfordert sofortiges Handeln.

 

Daher:

 

In jeder Situation, in der Sie in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten:

 

1. Ruhe bewahren.

2. Schweigen.

3. Strafverteidiger konsultieren.