Strafverteidigung

 

Jedes Ermittlungsverfahren bedeutet erstmal eine erhebliche Belastung für den Betroffenen.

 

Sind Sie Beschuldigter einer Straftat, rate ich Ihnen, sich so früh wie möglich von einem Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Strafrecht beraten zu lassen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und stellen Sie durch eine engagierte anwaltliche Verteidigung und das Instrument der Akteneinsicht Waffengleichheit zu dem massiven Strafverfolgungsapparat des Staates her.

 

Was auch immer Ihnen vorgeworfen wird - wir besprechen gemeinsam vorab, inwieweit die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe durch einen Fachanwalt für Strafrecht für Sie Sinn macht und wie eine Vertretung durch mich erfolgen kann.

 

Die Erfahrung zeigt: Fehler, die Sie im Ermittlungsverfahren machen, lassen sich später nicht mehr korrigieren. Handeln Sie also nicht unüberlegt und lassen Sie sich beraten - gerade im Fall eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens steht mitunter viel auf dem Spiel.

 

Ich übernehme Ihre Verteidigung in jeder Verfahrenslage. Nehmen Sie Kontakt auf, um schnell, unkompliziert und unverbindlich zu erfahren, ob und wie ich Ihnen zur Seite stehen kann. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie sich durch mich vertreten lassen.