Rechtsanwältin für Strafrecht

Als im Jahr 2007 zugelassene Rechtsanwältin bringe ich mehr als zehn Jahre Berufserfahrung mit. Im Jahr 2011 habe ich mich selbständig gemacht und auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert.

 

 

Fachanwältin für Strafrecht


Seit dem Jahr 2015 führe ich den Titel Fachanwältin für Strafrecht. Der Fachanwaltstitel setzt besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts voraus. Außerdem müssen sich Fachanwälte stets fortbilden. 

 

 

PROFITIEREN SIE VON DER ERFAHRUNG.