Ihr Ziel ist mein Ziel.

Ein behördliches Ermittlungsverfahren kann nicht nur rechtliche und praktische Schwierigkeiten mit sich bringen. Für den Betroffenen bedeutet die Konfrontation mit einem strafrechtlichen Vorwurf in der Regel auch eine erhebliche Belastung. Ihre Ziele sind ausschließliches Motiv meiner anwaltlichen Tätigkeit. Während der eine Mandant frohen  Mutes in die Hauptverhandlung geht, um für seinen Freispruch zu streiten, wünscht sich der andere die schnelle Beendigung des Verfahrens ohne viel Aufsehen.

 

Zögern Sie nicht, persönlich Kontakt aufzunehmen. Ich bin - abgesehen von Terminen - immer persönlich für Sie erreichbar.