Kosten

 

Die Kosten der Strafverteidigung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Verbindung mit der dortigen Anlage 1/ Teil 4. Daneben ist es Mandant und Anwalt gestattet, Honorarvereinbarungen zu treffen, die dem Umfang der Sache, den wirtschaftlichen Verhältnissen und gegenseitigen Erwartungen gerecht werden. 

 

Ich erläutere Ihnen vor der Beauftragung, welche Kosten auf Sie zukommen. Bei mir erwartet Sie vollkommene Kostentransparenz.

 

Rufen Sie mich schnell und unkompliziert an - ich kläre Sie gerne auf. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie sich durch mich vertreten lassen.