Drogenpsychose - Knapp am versuchten Totschlag vorbei.

Dem zunächst vorläufig im Maßregelvollzug untergebrachten Mandanten wurde vorgeworfen, seinen Vater in dessen Wohnung mit einem Messer angegriffen und in die Brust gestochen zu haben. Der Mandant wurde durch das LG Berlin auf seine Schuldfähigkeit untersucht. Es wurde gutachterlich eine drogeninduzierte Psychose diagnostiziert, die der Mandant auch anerkannte.

 

Im Ergebnis wurde der Mandant aufgrund dessen untergebracht, wobei die Unterbringung unter engmaschigen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurde.