Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Tätigkeit als Manager eines Clubs einen Gast körperlich verletzt zu haben. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30,00 € (Gesamt: 1.500,00 €) festgesetzt. Nach Einspruch, Akteneinsicht und umfassender Stellungnahme wurde das Verfahren gem. § 153 Abs. 2 mit Zustimmung des Mandanten eingestellt.