Vorwurf der Urkundenfälschung - Verfahren eingestellt

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit für eine Hausverwaltung für die Fälschung der Kündigung eines Mietobjektes sowie  den Nachweis des Zugangs verantwortlich zu sein. Nach Akteneinsicht und Stellungnahme zu den Ermittlungsergebnissen gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.