AG Tiergarten spricht 10.000 Euro Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren zu

Der Mandant wurde im Rahmen seiner Tätigkeit als Inhaber eines Restaurants von einem Gast angegriffen und mit einem Bierglas in erheblichem Maße am Auge verletzt. Im Vorfeld der Verhandlung wurden Beweisanträge gestellt und eine gutachterliche Untersuchung der Verletzung veranlasst. Nach der sich über drei Hauptverhandlungstage erstreckenden Beweisaufnahme erfolgte die Verurteilung des Angeklagten. Auf den von mir gestellten ausführlichen Adhäsionsantrag hin wurde der Angeklagte außerdem zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in  Höhe von 10.000,00 € verurteilt. Ein weiteres zivilrechtliches Verfahren hat sich für den Mandanten damit erledigt.