Bandenmäßiger Handel mit BtM - Landgericht Berlin verneint Bandenstruktur

Dem in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten wurde vorgeworfen, als Mitglied einer Bande mit vier weiteren Mittätern mit einer Bandbreite von Betäubungsmitteln in erheblichen Mengen gehandelt zu haben. Die Wohnungen aller mutmaßlicher Bandenmitglieder wurden durchsucht und die Beschuldigten festgenommen. Straferwartung nach § 30a BtMG: Fünf Jahre.

 

Das Bandenmerkmal konnte in der Beweisaufnahme nach intensiver Befragung der Belastungszeugin durch die Verteidigung nicht gestützt werden. Urteil: Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten im offenen Vollzug.