LG Neuruppin gibt Intensivtäter eine letzte Chance!

Dem massiv vorbestraften und in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich handelnd mit einer anderen Person in die Wohnung des Opfers eingedrungen zu sein und diesen unter Anwendung von Gewalt und Drohung mit einem Messer zur Herausgabe von Vermögensgegenständen genötigt zu haben, außerdem das Opfer körperlich angegriffen zu haben. Angesichts des seitenlangen Bundeszentralregisterauszuges keine leichte Kost. Anklage vor dem LG Neuruppin: Schwerer Raub. Mindestfreiheitsstrafe: 5 Jahre.

 

Der Mandant schilderte aber glaubhaft und für das Gericht nachvollziehbar, dass er den letzten Schuss hören werden - wenn es ihn denn gebe.nahm ihm das nicht ab und beantragte sechs Jahre Haft. Die Verteidigung plädierte auf eine allerletzte Chance am ganz oberen Ende der bewährungsfähigen Freiheitsstrafe.  Das Landgericht Neuruppin hatte Nachsicht - und entsprach dem Antrag der Verteidigung.